Bußgeld - Einspruch - Fahrverbot - Punkte
Haben Sie eine Anzeige erhalten? Und sollen wieder zahlen oder ein Fahrverbot antreten? Stimmt: "Schöner Mist"
Erster Tipp: Auf keinen Fall den Anhörungsbogen ausfüllen und an die
Behörde senden.
Zweiter Tipp: Holen Sie sich Rat von einem auf Verkehrsrecht versierten
Anwalt ein.
Nicht erst beauftragen, wenn das Kind schon in den
Brunnen gefallen ist.
Wenn Sie bei uns Herrn Fachanwalt Wöllert beauftragen, blockiert er die Behörde erstmal durch den Einspruch. Nur mit dem Einspruch können Sie verhindern, daß der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Wichtig ist der sofortige Einblick in die amtliche Ermittlungsakte - diese Akteneinsicht gewährt die Behörde nur dem Rechtsanwalt.
Herr Fachanwalt Wöllert überprüft die Ermittlungsakte nicht nur juristisch, sondern lässt diese extra noch von einem Ingenieurbüro auf Hinweise für Messfehler überprüfen. Wenn er eine Chance sieht, dann geht es mit allen Mitteln gegen die Behörde, zur Not bis zum Oberlandesgericht.
Wir stehen Ihnen sehr gerne unter unserer kostenlosen Telefonnummer
0800-724 34 38 oder unter 02233 - 978086 zur Seite.
(Sprechzeiten 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr montags bis freitags)
Wenn Sie uns am Wochenende auf den Anrufbeantworter sprechen, rufen wir Sie auf jeden Fall montags zurück.
Oder Sie senden uns einfach eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Wir melden uns dann bei Ihnen so schnell wie möglich. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.