Führerschein - Führerscheinentzug - Fahrverbot
Sind Sie unter Einfluss von Alkohol, Cannabis, thc oder Marihuana gefahren? Oder Sie benötigen Hilfe, weil Sie zu schnell gefahren sind?
In der Regel wird das Fahrverbot oder die Entziehung des Führerscheins im Bußgeldbescheid angedroht oder Sie haben einen Strafbefehl erhalten. Meistens hat die Polizei den Führerschein direkt einkassiert.
Nur über den Einspruch lässt sich die Sperrzeit bzw. die Dauer des Fahrverbotes verkürzen. Allerdings ist Eile geboten. Zwei Wochen ab Zustellung haben Sie Zeit.
Wichtig ist der sofortige Einblick in die amtliche Ermittlungsakte - und diese Akteneinsicht erhalten Sie nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Welche Verteidigungsstrategie kann Aussicht auf Erfolg haben? Wie müssen Sie sich verhalten - gerade am Anfang, wenn Sie Post von der Polizei bekommen?
Haben Sie Fragen zur Verkürzung der Sperrfrist oder zur Umgehung des Fahrverbotes?
Wir stehen Ihnen bundesweit gerne unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-724 34 38
(Sprechzeiten von 8:30 bis 18:00 Uhr) oder unter 02233 - 978086