Erbschein
Für die Erteilung des Erbscheins ist das Nachlassgericht zuständig. Dies ist an dem Amtsgericht ansässig, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz gehabt hat. Wenn dessen letzter Wohnsitz im Ausland gewesen ist, ist das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg Ringstraße 9 zuständig. Dessen Telefonnummer lautet 030 -90186 -0.
Der Erbschein wird Ihnen auf Antrag ausgestellt. Das Nachlassgericht veranlasst dies nicht von Amtswegen. Sie benötigen für den Antrag den Personalausweis, die Sterbeurkunde, das Familienstammbuch. Darüber hinaus müssen Sie Angaben machen über potentielle Verwandte des Erblassers, Testamente oder Erbverträge, ehelichen Güterstand des Erblassers und Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Erbes.
Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, müssen dieses bzw. diesen vorlegen. Ihre Angaben müssen gegebenenfalls eidesstattlich versichern.
Ist der potentielle Erbe minderjährig, können dessen Eltern oder der Ergänzungspfleger den Erbschein für diesen beantragen. Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestellt, kann auch dieser den Erbschein beantragen.