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Erbschein


Für die Erteilung des Erbscheins ist das Nachlassgericht zuständig. Dies ist an dem Amtsgericht ansässig, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz gehabt hat. Wenn dessen letzter Wohnsitz im Ausland gewesen ist, ist das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg Ringstraße 9 zuständig. Dessen Telefonnummer lautet 030 -90186 -0.

Der Erbschein wird Ihnen auf Antrag ausgestellt. Das Nachlassgericht veranlasst dies nicht von Amtswegen. Sie benötigen für den Antrag den Personalausweis, die Sterbeurkunde, das Familienstammbuch. Darüber hinaus müssen Sie Angaben machen über potentielle Verwandte des Erblassers, Testamente oder Erbverträge, ehelichen Güterstand des Erblassers und Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Erbes.

Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, müssen dieses bzw. diesen vorlegen. Ihre Angaben müssen gegebenenfalls eidesstattlich versichern.

Ist der potentielle Erbe minderjährig, können dessen Eltern oder der Ergänzungspfleger den Erbschein für diesen beantragen. Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestellt, kann auch dieser den Erbschein beantragen.

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Rechtsanwälte Fachanwälte

Wöllert & Röllinghoff

Bürogemeinschaft

Sudetenstraße 62, 50354 Hürth

Telefon: 02233 97 80 86

Telefax: 02233 97 71 33


In Kooperation mit
Elke H. Röllinghoff
Rechtsanwältin und Mediatorin

Oberländer Ufer 150 A, 50968 Köln


Zulassung/Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Köln

Riehler Straße 30, 50668 Köln


Für die Erteilung des Erbscheins ist das Nachlassgericht zuständig. Dies ist an dem Amtsgericht ansässig, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz gehabt hat. Wenn dessen letzter Wohnsitz im Ausland gewesen ist, ist das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg Ringstraße 9 zuständig. Dessen Telefonnummer lautet 030 -90186 -0.

Der Erbschein wird Ihnen auf Antrag ausgestellt. Das Nachlassgericht veranlasst dies nicht von Amtswegen. Sie benötigen für den Antrag den Personalausweis, die Sterbeurkunde, das Familienstammbuch. Darüber hinaus müssen Sie Angaben machen über potentielle Verwandte des Erblassers, Testamente oder Erbverträge, ehelichen Güterstand des Erblassers und Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Erbes.

Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, müssen dieses bzw. diesen vorlegen. Ihre Angaben müssen gegebenenfalls eidesstattlich versichern.

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